UPDATE 50 4.3.2022: RKI: Niederlande kein Risikogebiet mehr, dennoch Nachweis bei Einreise erforderlich
Seit dem 3.3.2022 gilt kein Land mehr als Hochrisikogebiet. Gleichzeitig wurde die Einreiseverordnung angepasst. Kinder, die das 6. Lebensjahren nicht vollendet haben müssen nicht in Quarantäne. Menschen zwischen 6 und 12 Jahren müssen in Quarantäne, die endet nach fünf Tagen oder mit Vorlage eines negativen Testergebnisses, der Test kann also in Deutschland erfolgen. Alle anderen müssen bei Einreise ein Impf- oder Genesenenzertifikat vorlegen oder einen negativen Test.
UPDATE 49 17.2.2022: Wieder alles offen in drei Schritten
Ab sofort gilt: Auch zuhause dürfen wieder beliebig viele Menschen empfangen werden. Gearbeitet werden sollte maximal die Hälfte der Arbeitszeit im Büro, der Rest daheim
Ab dem 18.2. gilt: Alle Horeca (Hotels, Restaurants, Cafes, Kinos und Diskotheken) darf bis 1 Uhr öffnen. Es gilt noch der Coronatoegangsbewijs (3G). Drinnen müssen keine Masken getragen werden und die 1,5 Meter-Regel entfällt. Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Menschen sind Sitzplätze und Masken beim Verlassen des Sitzplatzes weiterhin vorgeschrieben. Nach einem positiven Test wird empfohlen sich fünf Tage in Isolation zu begeben, wenn man keine Symptome hat
Ab dem 25.2. gilt: Es verfallen auch die obigen Regeln weitestgehend. Nur in Horeca über 500 Personen gilt dann noch 3G. Kein Mundschutz mehr im Restaurant oder in Geschäften, wohl allerdings im ÖPNV.
Am 15.3. wird das Kabinett die Situation erneut beurteilen.
Für Reisen gilt: Das Reisadvies der Niederländischen Regierung berücksichtigt die Coronasituation wie andere Faktoren auch, sie ist nicht mehr tonangebend. Auch die Quarantänepflicht bei Rückkehr in die Niederlande aus Ländern mit einem sehr hohen Risiko entfällt ab dem 25.2.
UPDATE 48 25.1.2022: Niederlande lockern weiter: Restaurants bis 22 Uhr offen. Dabei gilt 3G. Auch Sportveranstaltungen sind wieder bis 22 Uhr möglich, ebenso Theater und Museen. Veranstaltungen in Räumen dürfen maximal 1250 Teilnehmer haben, im Freien darf ein Drittel der Plätze vergeben werden. Immer gilt: Es muss sich um Sitzplätze handeln.
UPDATE 47 15.1.2022: Niederlande lockern etwas. Ab heute Samstag den 15.1.22 dürfen auch Geschäfte mit nicht lebensnotwendigen Artikeln wieder bis 17 Uhr öffnen. Sportvereine können wieder trainieren und auch Kontaktberufe dürfen wieder ausgeführt werden. Restaurants und Kneipen bleiben aber geschlossen. In Limburg aber öffnen diverse Städte eigenmächtig die Horeca, wie es auf Niederländisch heißt, wieder.
UPDATE 46 18.12.2021: Jetzt harter Lockdown, alles dicht außer Supermärkte. Offen sind außerdem Apotheken und Drogeriemärkte. Alle anderen Geschäfte ebenso wie Restaurants sind geschlossen seit 5 Uhr am 19.12. geschlossen. Auch die weiterführenden Schulen sind ab Montag geschlossen, bislang waren es nur die Grundschulen. Nur vier Tage nach der letzten Pressekonferenz (siehe UPDATE 45) machen die Niederlande ernst: Daten aus Großbrittanien haben die Regierung veranlasst, den Lockdown weiter zu verschärfen. Es dürfen maximal zwei Personen in der Öffentlichkeit beisammen sein, daheim dürfen zwei Personen empfangen werden, über Weihnachten und Sylvester vier. Der Lockdown gilt bis zum 14. Januar, dieSchulen öffnen wie geplant nach den Ferien am 10. Januar wieder. Reisen sind möglich, es müsse jedoch damit gerechnet werden, dass getestet werden muss, bevor Niederländer aus dem Ausland wieder einreisen, sagte der kommisarische Gesundheitsminister Huge de Jonge. Was das genau bedeutet blieb bei der Pressekonferenz jedoch offen. Der Anteil der Omikronvariante an den Infektionen beträgt laut Coronadashboard der Rijksoverheid 0,2%. Die Sorge vor der Verbreitung dieser Variante hat die Regierung zu den drastischen Maßnahmen bewegt. Das erklärte Premier Rutte auf der Pressekonferenz am Abend.
Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind Häfen und die Sanitäreinrichtungen dort. Winterlagerhallen sind jedoch offenbar geschlossen.
UPDATE 45 15.12.2021: Lockdown bis Mitte Januar verlängert. Die heutigen Regeln (siehe UPDATE 44) sind bis zum 14. Januar verlängert worden. Die Grundschulen beginnen ihre Winterferien schon am 20.12. Besonders kritisch: Die Regel, dass maximal vier Menschen zu Besuch kommen dürfen ist über Weihnachten auch gültig, Großeltern sollen ihren ungeimpften Enkelkindern nicht nahe kommen. Das begründet Premier Rutte mit der Sorge vor der Omikronvariante. Die hat laut Coronadashboard der Rijksoverheid derzeit einen Anteil von 0 Prozent am Infektionsgeschehen. Für Wassersportler aus Deutschland haben die Regeln, abgesehen von den Schließzeiten in Restaurants und nicht lebensnotwendigen Geschäften, derzeit keine Auswirkungen. Allerdings gelten die Niederlande als Hochrisikogebiet laut RKI. Was das bedeutet steht in UPDATE 43.
UPDATE 44 26.11.2021: Die Niederlande verschärfen den Lockdown. Ab Sonntag müssen alle Geschäfte (außer Lebensmittel), Restaurants, Museum, Kinos und Theater um 17 Uhr schließen, zuvor muss dort -wie hier- ein Mundschutz getragen werden. Die Örtlichkeiten dürfen maximal zum einem Drittel besetzt sein. Messen etc. dürfen max. 1 Person pro 5 Quadratmeter zulassen. Ein dringender Rat von Marc Rutte: „Arbeite zuhause und wenn du irgendwo auf Besuch gehst, dann teste dich vorher. Reduzieren Sie Kontakte zwischen Kindern und alten Menschen“. Schüler müssen Mundschutz tragen in der Schule. Da die Intensivstationen bedenklich voll sind, werden nun auch an sich wichtige Operationen und Behandlungen verschoben.
UPDATE 43 19.11.2021: Das RKI weist die Niederlande ab Sonntag 21.11. 0 Uhr als Hochrisikogebiet aus. Das ist nichts Neues, die Mechanismen sind wohlbekannt, der Schritt war wohl erwartbar. Konkret bedeutet dies: Einreiseanmeldung vor Wiedereinreise nach Deutschland und Quarantäne bei Aufenthalt von mehr als 24 Stunden in den Niederlanden. Die Quarantäne endet nach Hochlanden eines Nachweises über Genesung und Impfung. Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann erst nach fünf Tagen mit Hochladen eines negativen Testergebnisses die Quarantäne beenden. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen auch ohne Test.
UPDATE 42 12.11.2021: Die Niederlande führen ab Samstag für drei Wochen einen Lockdown-light ein. Restaurants müssen zwischen 20 und 6 Uhr schließen. Geschäfte, die keine lebensnotwendigen Dinge verkaufen müssen um 18 Uhr schließen. Events schließen um 18 Uhr. Daheim soll man nur noch 4 Personen zugleich empfangen und so viel wie irgend möglich im Homeoffice arbeiten. Kinos und Theater bleiben offen mit maximal 1250 Menschen. Auch Sportveranstaltungen dürfen stattfinden, allerdings ohne Zuschauer. Im Bereich Ausbildung gilt eine maximale Gruppengröße von 75 Menschen. Reisebeschränkungen gibt es nicht. Nach den drei Wochen will man wohl in eine 2G-Regelung übergehen. Der sogenannte Corona-Toegangsbewijs wird weitgehend eingesetzt, quasi überall außer im Supermarkt.
UPDATE 41 3.11.2021: Die Niederlande führen wieder erste Coronaregeln ein. Maskenpflicht und 1,5 Meter Abstand kommen zurück. Fast zwei Monate hat sich nichts getan bei den Regelungen, außer dass die Niederlande Ende September die meisten Regeln abgeschafft haben. Nun steigt die Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen wieder und die Regeirung reagiert: Maskenpflicht im öffentlichen Raum -also auch in Geschäften-, 1,5 Meter Abstand und QR-Zugangskontrollen in Museen und Kulturveranstaltungen sowie in Schwimmbädern. In Örtlichkeiten, in denen alle Besucher einen QR-Code vorzeigen müssen, gilt die Maskenpflicht nicht. Die Maßnahmen gelten ab dem 6.11.2021. Zeigen die Regeln keine Wirkung, werden am 12.11. weitere Verschärfungen angekündigt.
UPDATE 40 4.9.2021: Die Niederlande stufen Deutschland ab dem 6.9.2021 als Hochrisikogebiet ein. Für die Einreise ist ein Genesenen-, Geimpften- oder Testnachweis erforderlich. Das gilt für alle ab 12 Jahren.
UPDATE 39 6.8.2021: Niederlande ab Sonntag kein Hochrisikogebiet mehr. Ab Sonntag stuft das RKI die Niederlande nicht mehr als Hochrisikogebiet ein. Damit entfällt eigentlich die Pflicht zur Quarantäne für Nicht-Geimpfte oder Genesene. Siehe untenstehende Korrektur! Falsch ist: (Doch Vorsicht: Die Bundeseinreiseverordnung besagt, dass in Quarantäne muss, wer sich bis zu 10 Tagen vor der Einreise in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hat, in Quarantäne muss. Am 8.8. um 0.00 Uhr sind die Niederlande kein Hochrisikogebiet mehr. Die Pflicht zur Quarantäne gilt dann eigentlich noch 10 Tage weiter. Wer also vor dem 18.8. aus den Niederlanden einreist, müsste strenggenommen noch in Quarantäne, sofern nicht geimpft oder genesen. Ausnahme: Wer sich schon vor Einstufung der Niederlande als Hochrisikogebiet am 27.7. in den Niederlanden aufgehalten hat, der fällt nicht unter die Regelung. So steht es in der Bundeseinreiseverordnung.)
KORREKTUR (9.8.): Wie uns Leser und auch das Gesundheitsamt auf Nachfrage mitteilen, bezieht sich das Wort „Einreise“ ausschließlich auf die Einreise nach Deutschland, nicht auf die Einreise zuvor in das Land, das als Hochrisikogebiet deklariert ist. Demnach betseht die Anmelde- und Quarantänepflicht nicht mehr, sobald das Urlaubsland kein Hochrisikogebiet mehr ist. Wer also ab dem 8.8. nach Deutschland einreist, muss nicht in Quarantäne und auch keine Einreiseanmeldung abgeben. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
UPDATE 38 23.7.2021: Die Niederlande sind ab Dienstag Hochinzidenzgebiet
EDIT: Das RKI stuft die Niederlande ab Dienstag als Hochinzidenzgebiet ein. Die Kollegen der Funke Mediengruppe (s.u.) waren demnach korrekt unterrichtet worden.
Um 13 Uhr wird es spannend, dann gibt das RKI die neuen Risikoeinstufungen bekannt. Die Niederlande sollen dann, so die Blätter der Funke Mediengruppe, die für gewöhnlich gut informiert sind, zum Hochinzidenzgebiet werden. Und das, obwohl die Inzidenzen im Nachbarland bereits wieder rapide sinken, wie das dortige Pendant zum RKI, das RIVM, auf seinem Coronadashboard meldet. Was die neuerliche Hochstufung für Reisen in die Niederlande bedeutet, lesen Sie hier.
UPDATE 37 16.7.2021: RKI: Niederlande sind wieder Risikogebiet. Wie das RKI heute mitteilt, sind die Niederlande ab morgen wieder Risikogebiet. Das war angesichts der Zahlen in den Niederlanden zu erwarten. Das bedeutet, dass man die Einreise nach Deutschland auf der Website einreiseanmeldung.de vor der Einreise nach D anmelden muss, sofern der Aufenthalt länger als 24 Stunden dauerte. Das löst dann eine Quarantäne aus, die für Genesene mit Genesenenachweis und vollständig geimpfte Personen oder genesen-geimpften Personen mit hochladen des entsprechenden Nachweises endet. Andere Personen müssen einen negativen Testnachweis hochladen um die Quarantäne zu beenden. Eine Testung vor Einreise nach Deutschland ist nicht erforderlich.
UPDATE 36 9.7.2021: Aufgrund „explosionsartig“ gestiegener Inzidenzen haben die Niederlande reagiert. Kneipen schließen wieder um Mitternacht. Discotheken und Clubs sind ganz geschlossen. Man habe vorallem unter Jugendlichen steigende Zahlen registriert und darauf reagiert, so Premier Rutte. Für Touristen ändert sich bislang überhaupt nichts, Häfen und Grenzen bleiben offen, das Robert-Koch-Institut hat bislang nicht reagiert. Urlaub in den Niederlanden ist also weiterhin ohne Probleme möglich.
UPDATE 35 29.6.2021: Das Robert-Koch-Institut stuft die gesamten Niederlande nicht mehr als Risikogebiet ein. Damit sind Reisen fortan ohne Einreiseanmeldung und Quarantäne bei Rückreise nach Deutschland möglich. Es bleibt zu hoffen, dass den Niederlanden nicht das gleiche Schicksal droht, wie Portugal, das wegen der immer stärker auftretenden Delta-Variante zum Virusvariantengebiet erklärt wurde. Das ist in den Niederlanden derzeit noch nicht in Sicht, die Deltavariante breitet sich jedoch, wie auch in Deutschland, in den Niederlanden immer weiter aus. Der Anteil liegt derzeit bei etwa 9 Prozent.
UPDATE 34 21.6.2021: Seit dem 20.6. sind die Provinzen Groningen, Friesland und Zeeland kein Risikogebiet mehr. Das meldet das RKI. Damit entfällt die Pflicht zur Anmeldung der Einreise nach Deutschland aus diesen Gebieten. Auch die Durchreise durch andere Provinzen, die noch Risikogebiet sind, löst nicht die Pflicht zur Anmeldung aus. Man darf sogar dort tanken. Besuche in den Niederlanden sind daher jetzt in den genannten Provinzen ohne jede Restriktion möglich. Achtung: Wer jedoch von Stavoren nach Enkhuizen oder von Bruinisse nach Herkingen fährt, begibt sich formal in eine andere Provinz und hält sich somit in einem Risikogebiet auf. Dann wiederum wird eine Einreiseanmeldung Pflicht.
UPDATE 33 8.6.2021: Ab Donnerstag wird Deutschland von den Niederlanden von „hoogrisicogebied“ auf „risicogebied“ herabgestuft, der Farbcode wird auf „geel“ von „oranje“ geändert. Das erfuhr Stegfunk.de aus gut informierten Kreisen. Mittwoch sollen wohl die neuen Regelungen und ab wann diese gelten offiziell bekannt gegeben werden. Damit ist bei der Einreise in die Niederlande kein PCR-Test mehr erforderlich auch entfällt der dringende Rat sich in Quarantäne zu begeben. Bei der Rückreise ist dann lediglich noch eine Meldung auf einreiseanmeldung.de erforderlich. Die daraus resultierende Quarantäne in Deutschland endet mit dem Hochladen eines negativen Testergebnisses aus einem Schnelltest.
EDIT: Jetzt ist es offiziell. Auf der Seite des Außenministeriums wird die Änderung nun offiziell bekannt gegeben.
UPDATE 32 31.5.2021: Die Niederlande fordern ab dem 1.6. einen negativen PCR-Test für Reisen aus nahezu allen Ländern Das gilt für alle Verkehrsmittel, also auch mit dem eigenen Auto. Auch die Einstufung Deutschlands als Hoogrisicogebied wurde heute noch auf der Website der Regierung bestätigt, obwohl Deutschland die Bedingungen hierfür wohl nicht mehr erfüllt. Der Test darf nicht vor mehr als 72 Stunden abgenommen sein. Die Quarantäne ist ein dringender Rat, keine Pflicht. Für Reisen in die Niederlande ist also ein PCR-Test erforderlich.
EDIT: Der ebenfalls auf der Website rijksoverheid.nl angegebene mPOC-Test ist ebenfalls ein eine Art PCR-Test. Das „m“ steht dabei für „molecular“. POC heißt Point of Care, also an Ort und Stelle, oder übersetzt: „Schnelltest“. Dabei handelt es sich aber eben nicht um den Antigen Schnelltest, wie wir ihn vom Bürgertest her kennen, sondern um einen PCR-Schnelltest. Den gibt es auch. Um den PCR-Test kommt man also nicht herum. Das Bußgeld, das anfällt, wenn einem bei Einreise nachgewiesen werden kann, dass man länger als 12 Stunden in den Niederlanden bleiben wird und dass man keinen negativen PCR-Test hat, beträgt 95 Euro.
UPDATE 31 28.5.2021: Das RKI stuft die Niederlande nur noch als Risikogebiet ein. Die Niederlande verschärfen aber die Einreiseregeln. Das RKI hat die Niederlande als Risikogebiet eingestuft (zuvor: Hochinzidenzgebiet) und damit auf sinkende Inzidenzen im Land reagiert. Für Reisende aus den Niederlanden nach Deutschland bedeutet dies: Die Quarantäne nach Einreise endet mit einem negativen Schnelltest von anerkannter Stelle. Die Einreiseanmeldung ist weiterhin erforderlich. Die Pflicht zum Test vor der Wiedereinreise nach Deutschland entfällt jedoch. So weit, so gut. ABER: Die Niederlande stufen Deutschland (noch) als „Oranje Gebied“ ein. Damit ist offenbar ab dem 1.6. ein negativer PCR-Test bei Einreise mit Bus, Bahn, Schiff oder Flugzeug, nicht aber mit dem Auto, erforderlich (nur für Menschen älter als 13 Jahre), der nicht älter als 24 Stunden ist. Ist der PCR-Test 24 bis 72 Stundern alt, muss zudem ein aktueller Schnelltest gezeigt werden. Eine Quarantäne wird dringend angeraten, da Deutschland als „Oranje Reisgebied“ eingestuft wird. Ein Gebiet mit sehr hohem Risiko ist Deutschland jedoch nicht. Somit ist auch die Quarantäne nicht verpflichtend. Sobald jedoch die Niederlande Deutschland nicht mehr als „Oranje Gebied“ einstufen, wird das Reisen wieder uneingeschränkt möglich. Das ist derzeit jedoch nicht der Fall. Kurzum: Wer mit dem Auto nach NL reist, muss keinen PCR-Test haben und auch nicht in Quarantäne. Bei Rückreise ist kein Test bei Einreise mehr erforderlich und die Quarantäne endet für nicht Geimpfte und Genesene mit einem negativen Test. Dieser entfällt für Geimpfte und Genesene auch.
EDIT: Der PCR-Test ist nur erforderlich bei der Einreise per Flugzeug, Schiff, internationalem Bus oder Bahn.
UPDATE 30 12.5.2021: Bundesregierung verhängt Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten für alle Bundesländer. Ein solches Hochinzidenzgebiet sind auch die Niederlande. Ab dem 13.5. gilt Folgendes: Wer aus den Niederlanden einreist, muss 10 Tage in Quarantäne. Diese kann frühestens nach fünf Tagen durch negativen Test beendet werden. Ausnahme: Aufenthalte bis zu 24 Stunden. Die Einreiseverordnung des Landes NRW ist aufgehoben. Menschen, die heute zum langen Wochenende in die Niederlande gereist sind, müssen also nach Rückkehr mindestens fünf Tage in Quarantäne. Bei Einreise aus einem normalen Risikogebiet, kann die Quarantäne direkt nach Einreise durch negativen Test oder Nachweis von Genesung oder Impfung beendet werden. Die Einreiseanmeldung ist in jedem Fall bei Aufenthalten vonmehr als 24 Stunden vorzunehmen. Auch ist ein maximal 48 Stunden alter, negativer Test von anerkannter Stelle bei Einreise erforderlich. Die Bundeseinreiseverordnung gilt bis mindestens 30. Juni.
EDIT: Es ist so, dass Genesene (28 Tage bis 6 Monate nach positivem PCR-Test), vollständig Geimpfte (14 Tage nach zweiter Injektion) sowie Gen-Impfte (=Genesen-Geimpfte, laut Verordnung direkt nach erster Injektion) Personen die Quarantäne nach Rückkehr sofort beenden können, wenn sie die entsprechenden Nachweise bei der einreiseanmeldung.de hochladen. Das gilt sowohl bei Einreise aus einem Risiko- als auch Hochinzidenzgebiet (wie NL), nicht aber bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Dann sind immer 14 Tage Quarantäne angesagt.
UPDATE 29 11.5.2021: Weitere vorsichtige Lockerungen in NL bei weiter sinkender Intensivbelegung Premier Rutte vermeldet weitere Lockerungen ab dem 19. Mai, falls die Zahlen weiter sinken. Davon geht er jedoch aus. Der Maßstab ist ein Rückgang der Belegung von Intensivbetten von 20 Prozent. Wird der erreicht, werden die Lockerungen umgesetzt. Die Terrassen öffnen bereits um 6 Uhr statt um 12 Uhr. Sie bleiben geöffnet bis 20 Uhr. Die anderen, bereits bekannten Regeln gelten sonst weiter. Außensport ist bis 30 Personen möglich. Manche argumentieren, dass auch Segeln Außensport sei. Das ist jedoch nirgendwo so festgelegt. Dabei muss ohnehin 1,5 Meter Abstand gehalten werden, auch an Bord. Wettbewerbe sind nicht erlaubt. Es gibt weitere Erleichterungen, die jedoch für Wassersportler nicht von Bedeutung sind
UPDATE 28 3.5.2021: Quarantänefreitestung in NRW entfällt für Gen-Impfte. Wer seit 14 Tagen vollständig geimpft ist, oder vor weniger als sechs Monaten und mehr als 28 Tagen einen positiven PCR-Test hatte oder einen positiven PCR-Test hatte und vor mindestens 14 Tagen die erste Impfdosis erhalten hat, braucht in NRW keinen Test mehr um die Quarantäne nach Einreise aus einem Risikogebiet (oder Hochinzidenzgebiet wie die Niederlande) zu beenden. Die Regelung gilt bereits ab dem 3. Mai. Da es sich hierbei um eine Regelung auf Landesebene handelt, bleibt die Bundeseinreiseverordnung zunächst davon unberührt. Sie schreibt weiterhin einen negativen Test vor, der BEI Einreise vorliegen muss und nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zudem muss auch weiterhin die Einreiseanmeldung erledigt werden, wenn man mehr als 24 Stunden in den Niederlanden war. Für Rheinland-Pfalz gilt: Wer vollständig geimpft ist (min. 14 Tage nach zweiter Injektion), muss nicht in Quarantäne. Genesene haben keine erweiterten Rechte in RLP. Auf den Webseiten des Landes Niedersachsen lassen sich per heute keine Angaben zu Änderungen beim Umgang mit Gen-Impften finden.
UPDATE 27 20.4.2021: Erste Öffnungen ab dem 28. April: Terrassen werden geöffnet von 12 bis 18 Uhr. Die Ausgangssperre endet. Es dürfen zuhause zwei Personen empfangen werden. Bislang war es nur eine. Aber: Draußen im Café dürfen nur maximal 50 Menschen sein. Pro Tisch können maximal zwei Personen oder mehr Menschen aus einem Haushalt sitzen. Es muss reserviert werden, die Reservierung kann vor Ort geschehen. Einkaufen geht wieder ohne Termin, aber mit strengen Regeln betreffend der Anzahl Menschen im Geschäft. Das kündigt Premier Rutte in einer außergewöhnlichen Pressekonferenz an. Möglich geworden ist das, durch die Abnahme der Menschen die in den Krankenhäusern behandelt werden müssen. Auch die Modelle des RIVM sagen, dass die Anzahl noch weiter abnehmen wird. Um die Inzidenzzahlen kümmert man sich in den Neiderlanden nicht.
UPDATE 26 18.4.2021: Hoffnung: NL-Quarantänepflicht wohl nur für Virusvariantengebiete Der Gesetzesvorschlag wurde am 16.4. von der Regierung ans Parlament übertragen, so die Meldung auf der offiziellen Seite der Regierung. Darin ist die Rede von Risikogebieten und Gebieten mit sehr hohem Risiko. Nur für letztere soll die Quarantänepflicht gelten. Diese sind definiert, als Gebiete mit hoher Inzidenz oder nicht ausreichendem Testaufkommen und vielen vorkommenden, gefährlichen Virusvarianten. Das trifft auf Deutschland eher nicht zu. Und es entspricht im Wesentlichen der NRW-Einreiseverordnung, denn auch sie unterscheidet zwischen Risiko- und Virusvariantengebieten. Und: Auch für die Niederlande ist dann für die Einreise ein negativer Test erforderlich. Den braucht man aber ohnehin, um bis 48 Stunden nach dem Test wieder nach Deutschland einreisen zu können. Die NRW-Einreiseverordnung wurde bis zum 9. Mai verlängert. Sollte das Gesetz so kommen, ist das durchaus zu begrüßen, denn es schafft Deutlichkeit. Das „dringend advies“ für eine Quarantäne weicht einer Pflicht bei klaren Regeln. Zudem berät die Regierung heute mit Experten über mögliche Öffnungen ab dem 28. April. Dann sollen Menschen über 60 größtenteils geimpft sein, was die Intensivstationen entlasten wird. Zeit, so die Niederländer, für erste Öffnungen.
UPDATE 25 13.4.2021: Rutte: Erste Öffnungen frühestens 28. April Gesundheitsminister de Jonge stellt einen Öffnungsplan vor. Sobald man über den Berg der dritten Welle der Aufnahmen in die Krankenhäuser (Maßstab ist mithin nicht die Inzidenz sondern die Situation in den Krankenhäusern) hinweg ist, beginnt der erste Schritt der Öffnungen. Dieser erste Schritt beinhaltet auch die Öffnung der Terrassen und das Ende der Ausgangssperre.
Anbei ein Überblick über die derzeitigen Regelungen auf beiden Seiten:
- Beide Regierungen raten dringend von Reisen ab, gleichzeitig verbieten sie sie jedoch auch nicht. Reisen ist also unerwünscht, aber legal möglich. Daraus ergibt sich auch, dass gemietete Urlaubsdestinationen theoretisch aufgesucht werden könnten. Eine kostenlose Stornierung basiert demnach auf dem Entgegenkommen des Vermieters. Ein Rechtsanspruch, so sagen es Anwälte, besteht nicht
- In den Niederlanden besteht derzeit keine Quarantänepflicht, nur eine dringende Bitte, dies zu tun nach Einreise. Das Gesetz, das die Quarantäne verpflichtet, kommt -wenn überhaupt- frühestens im Mai
- Auf einem Boot dürfen zwei Menschen sein, die nicht bei der selben Adresse wohnen plus Kinder bis 12 Jahre, die nicht mitzählen bei den zwei Personen. Menschen die bei derselben Adresse leben, können mit beliebig vielen Menschen zusammen an Bord sein
- Die Niederlande gelten seit dem 6. April laut RKI als Hochinzidenzgebeiet. Das ist etwas anderes als ein Virusvariantengebiet. In der Handhabung ändert sich dadurch in vielen Bundesländern nicht viel, da die Einreiseverordnungen der Länder nur zwischen Risiko- und Virusvariantengebieten unterscheiden.
- Vor der Wiedereinreise nach Deutschland muss die Einreise aus einem Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet gemeldet werden. Das geschieht auf einreiseanmeldung.de Die dort angegebene Quarantänepflicht ist jedoch durch Einreiseverordnungen der Länder oftmals abgeschwächt. Dazu unbedingt die Einreiseverordnung des eigenen Bundeslandes lesen, denn die geht vor der Regelung auf Bundesebene, die auf der Website wiedergegeben wird. Für NRW gilt: Bei Reisen bis 24 Stunden entfällt die Pflicht zur Meldung, nicht aber die Pflicht zur Testung
- Wer in NRW lebt, muss maximal 48 Stunden vor der Einreise nach NRW einen anerkannten, negativen Coronatest abgelegt haben. Darüber benötigt man eine offizielle Bestätigung. Der Test kann vor der Einreise in die Niederlande auch in Deutschland abgelegt werden, dort ist er meist gratis. In den Niederlanden kosten die Tests Geld. Für NRW-Bewohner gilt: Wer also getestet ist, kann für 48 Stunden nach dem Test in die Niederlande reisen, ohne nachher in NRW in Quarantäne zu müssen
- Die obenstehenden Information basieren auf bestem Wissen und Recherche. Aus ihnen können keine Rechte abgeleitet werden, sie erfolgen ohne Gewähr!
- Natürlich gelten die bekannten Regeln zu Abstand, Händewaschen, Quarantäne bei Symptomen und dem Tragen von Mund- und Nasenschutz weiterhin
UPDATE 24 4.4.2021: Die Niederlande gelten ab Dienstag als Hochinzidenzgebiet. Generell heißt das: Bei der Einreise nach Deutschand aus den Niederlanden muss ein maximal 48 Stunden alter, negativer Test (PCR oder Schnell) vorliegen, das gilt auch für NRW (s.u.). Die Quarantäne lässt sich dann frühestens nach fünf Tagen durch einen weiteren negativen Test beenden. Das ist die Bundesregelung. Vorrang haben jedoch die Regeln der Bundesländer, die sich pro Land unterscheiden. Für Bürger in NRW ändert sich jedoch ansonsten, außer der Testpflicht jetzt VOR der Wiedereinreise nach Deutschland, nichts zur bisherigen Regelung: Die aktuell gültige NRW-Einreiseverordnung vom 27. März unterscheidet nur zwischen Risiko- und Virusvariantengebieten. Hochinzidenzgebiete, wie sie das RKI nennt, kennt die Verordnung nicht. Sie fallen nach Lesart der Redaktion unter die allgemeinen Risikogebiete. Eine Quarantäne wird bei negativem Test demnach nicht fällig.
Hier eine Liste mit möglichen Testzentren in den Niederlanden. Die Schnelltests dort kosten ab 49,50 Euro. Die Ausstellung der Bescheinigung kostet extra. Ein Test, der für die spätere Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich ist, kann auch vor Einreise in die Niederlande bereits in Deutschland erfolgt sein. Er ist dann für 48 Stunden gültig. Genug für ein Wochenende.
Das Infektionsgeschehen in Deutschland und den Niederlanden im Vergleich:
– Anzahl der Tests in den Niederlanden in KW 12: 550.267, Tests pro Einwohner (17 Mio): 0,03. Anteil der positiven Tests: 8,5%
– Anzahl der Tests in Deutschland in KW 12: 1.401576, Tests pro Einwohner (82 Mio): 0,02. Anteil der positiven Tests: 9,33%
– Inzidenz Niederlande am 3. April: 287
– Inzidenz Deutschland am 3. April: 127
– Würde Deutschland soviel testen wie die Niederlande (0,03 Tests pro Einwohner pro Woche) und geht man davon aus, dass mehr Tests absolut mehr Infektionen ans Licht bringen, hätten wir bei der derzeitigen Positivquote in Deutschland eine Inzidenz von 280. (82 Mio x 0,03 x 0,0933/820=279,9).
UPDATE 23 23.3.2021: Rutte: Keine Lockerungen mit einer Ausnahme. Die Ausgangssperre gilt ab dem 31. März erst ab 22 Uhr, statt 21 Uhr. Sie endet um 4.30 Uhr. Weiterhin ändert sich nichts. Somit bleibt alles auf dem Stand vom 8. März. Eine internationale Perspektive besage, so Rutte, dass sich die Lage in den Niederlanden ähnlich wie die in den umliegenden Ländern entwickelt, auch wenn die Zahlen in Deutschland etwas niedriger seien, so Rutte. Dennoch gibt er eine dringende Bitte an seine Landsleute ab: „Reisen sie nicht ins Ausland! Halten Sie sich an die Regeln und seien Sie damit solidarisch mit Wirten und Einzelhändlern“. Kein Wort über Quarantäne oder Tests bei Einreise.
UPDATE 22 8.3.2021: Rutte: Weitere Lockerungen erst später. Gestern die neue Einreiseverordnung in NRW, heute die letzte Pressekonferenz in den Niederlanden vor der Wahl am 17. März. Das hat Premier Rutte zusammen mit Gesundheitsminister de Jonge heute angekündigt:
- Öffnungen gehen erstmal nicht weiter, die Ausgangssperre bleibt bis Ende März
- Schwierigkeiten steigen bei den Menschen, aber man hat genau hingeschaut und wartet dennoch erstmal mit Öffnungen
- Ab dem 16. März können vier Menschen draußen gemeinsam Sport treiben
- Reiseadvies bleibt bestehen bis 15. April: „Reisen Sie nicht ins Ausland“, sagt Rutte zu seinen Landsleuten
- Bis zum 1. Juli haben alle Menschen die das wollen eine erste Impfung erhalten
- Voraussicht: Bei weiter stabilen/sinkenden Infektionszahlen (R-Wert rund 1) können am 31. März die Terrassen öffnen
- Es wird sehr viel getestet werden, besonders als sogenannte Zugangstests. Das soll auch per App geschehen. Die App soll auch berücksichtigen, ob man geipmft ist, ohne das direkt zu zeigen
UPDATE 21 8.3.2021: Das Land NRW hat eine neue Coronaeinreiseverordnung, die seit dem 8. März gilt. Besonders dabei: Einreisende aus Ländern und Regionen die als Virusvariantengebiet gelten, können ihre Quarantäne nicht durch einen negativen Test verkürzen oder beenden (§2). Die Niederlande gelten laut Robert Koch Institut nicht als Virusvariantengebiet. Ob sich das ändert, weiß jedoch derzeit niemand. Es kann also passieren, dass man in NRW nach einem Aufenthalt in den Niederlanden in Quaratäne muss, wenn das RKI seine Einschätzung ändert. Auch die Niederlande raten ihren Bürgern weiterhin von Reisen ins Ausland ab. Dieser Rat ist bis zum 15. April verlängert. Es handelt sich jedoch um ein „dringend Advies“, einen dringenden Rat. Es hat nicht den Charakter eines Gesetzes oder Verordnung. Weiterhin bleibt die Reise in die Niederlande also möglich. Ob sie sinnvoll ist, muss jeder selbst beurteilen.
UPDATE 20 24.2.2021: Auf der Pressekonferenz am Dienstagabend kündigt Premier Rutte weitere Lockerungen an. Die Ausgangsspere (21 – 4.30 Uhr) bleibt bis zum 15. März. Geschäfte können mit Terminvergabe öffnen, es dürfen sechs mal pro Stunde maximal zwei Personen pro Etage hinein. Sport im Freien ist erlaubt, wenn ausreichender Abstand eingehalten werden kann. Mit Ausnahme von Sexarbeitenden dürfen Kontaktberufe ab dem 3. März wieder ausgeübt werden. Weiterführende und Berufsschulen öffnen ab dem 1. März langsam. Was bleibt: Maximal 1 Person zu Besuch pro Tag, reisen nur, wenn es unbedingt nitwendig ist, Events bleiben verboten-, Kulturstätten geschlossen. In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine Maskenpflicht, also auch im Hafensanitärgebäude.
UPDATE 19 16.2.2021 20:46 Uhr: Ein Richter am obersten Gericht kippt die Entscheidung seines Kollegen aus der Vorinstanz. Die Ausgangssperre bleibt zunächst bestehen.
UPDATE 18 16.2.2021: Ein Richter an einem Gericht in Den Haag hat die nächtliche Ausgangssperre beendet. Er erkannte nicht die Dringlichkeit, die es gerechtfertigt habe, die Ausgangssperre ohne Beteiligung des Parlaments ( 1. und 2. Kamer) durchzusetzen. Damit darf man in den Niederlanden auch zwischen 21 und 4.30 Uhr wieder auf der Straße sein. Alle anderen Coronaregeln gelten weiterhin.
UPDATE 17 2.2.2021: Lockdown wird bis 2. März verlängert. Am 8. Februar öffnen jedoch die Kindergärten und Grundschulen wieder. Einzelhandel öffnet wieder aber nur zur Abholung nach vorheriger Bestellung. Click and collect, nennt man das, das gilt ab dem 10.2. Die Ausgangsspere bleibt bis mindestens zum 10.2. bestehen. Zweidrittel aller Ansteckungen passieren durch die Britische Variante, so Rutte. Allerdings haben sich die Probleme durch das Homeschooling so entwickelt, dass eine Öffnung neu bewertet und jetzt umgesetzt wurde. Zudem seien Kinder, so neueste Untersuchungen, nicht Verteiler des Viruses. Auch nicht der neuen Variante.
UPDATE 16 20.1.2021: Abendliche Ausgangssperre, (teilweise)Test- und Quarantänepflicht bei Einreise, letztere zunächst nur geplant, da dafür Gesetze geändert werden müssen. Bislang galt eine Aufforderung zur Quarantäne. Die Gesetzesänderung soll jetzt aber angeschoben werden, was jedoch einige Wochen dauern kann, so die Regierung. Dann aber bestünde bei Einreise in die Niederlande eine GENERELLE Quarantänepflicht von 10 Tagen, die nach 5 Tagen durch einen negativen Test verkürzt werden kann. Das sind die Resultate der heutigen Pressekonferenz des zurückgetretenen und nur ad interim regierenden Premiers Rutte. Ab dem 23.1.21 müssen Reisende aus Hochrisikoländern (UK, RSA und Südamerika) zudem zwei negative Tests vorlegen. In Quarantäne müssen die Reisenden dann dennoch. Zwischen 20.30 Uhr und 4.30 Uhr gilt ab dem 23.1.21 eine Ausgangssperre. Den angeleinten Hund darf man jedoch alleine ausführen. Die Tweede Kamer, also das Parlament, muss der Ausgangssperre noch zustimmen.
UPDATE 15 12.1.2021: Die derzeit geltenden Regeln (siehe UPDATE 13) für einen Lockdown werden bis zum 7. Februar verlängert. Premier Rutte ruft seine Landsleute auf, nicht ins Ausland zu reisen, sofern es nicht unbedingt erforderlich ist. Am 2. Februar wird über eine mögliche Lockerung oder Fortsetzung der Regeln entschieden.
UPDATE 14 25.12.2020: Negativer PCR-Test erforderlich bei Einreise nach NL per Bus, Flugzeug oder Schiff. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein und gilt zusätzlich zur Aufforderung, sich nach Einreise in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben. Die Regelung wurde heute vom Kabinett beschlossen und gilt ab dem 29.12. 0.01 Uhr. Für NRW gilt ebenfalls bereits ab dem 28.12. eine Testpflicht bei Rückkehr aus einem Risikogebiet. Die Tests seien von den Reisenden selbst zu zahlen. Reisen nach NL die kürzer dauern als 24 Stunden sind von der Testpflicht ausgenommen.
UPDATE 13 14.12.2020: Auch Holland geht in den strengen Lockdown. Mit Beginn des 15.12. um Mitternacht gelten in den Niederlanden strengere Regeln, um die Coronapandemie einzudämmen, das gab Premierminister Marc Rutte auf einer Pressekonferenz bekannt. Der Lockdown gleicht im Wesentlichen dem in Deutschland: Nicht-lebensnotwendige-Geschäfte schließen, ebenso die Schulen (erst ab Mittwoch dicht). Auch werden Nicht-medizinische-Kontaktberufe verboten. Von Reisen soll soweit wie irgend möglich Abstand genommen werden, auch die Nachbarländer werden gebeten, von Reisen nach Holland abzuraten. Hotels bleiben geöffnet, dürfen jedoch kein Essen mehr servieren, auch nicht auf dem Zimmer. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 19. Januar.
UPDATE 12 20.11.2020: Gericht kippt Einreiseverordnung in NRW. Bislang musste in NRW 10 Tage in Quarantäne, wer aus einem vom RKI definierten Risikogebiet (wie die Niederlande) einreiste. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat diese Regelung nun gekippt. Wenn in einem Gebiet, so die Richter, ein niedrigeres Infektionsgeschehen vorliegt, als in NRW, dann kann die Einreise von dort, da mit geringerem Risiko behaftet, nicht zu einer Quarantäne führen. Es gilt also die tatsächliche Falllage und nicht die Bewertung des RKI. Für die Niederlande heißt das: Wer aus Gebieten wie Friesland oder Zeeland einreist in denen derzeit eine geringere Inzidenz vorliegt als in NRW, ist nicht zur Quarantäne verpflichtet. Wie das Urteil der Richter im Detail umgesetzt werden wird, bleibt noch abzuwarten. Die bislang gültige 24-Stunden-Regel gilt jedoch nicht mehr.
UPDATE 11 17.11.2020: Rutte hält Wort. Lockerungen dank langsam sinkender Zahlen. Draußen dürfen jetzt wieder vier Personen zusammen sein. Museen, Theater, Kinos, Schwimmbäder und Tierparks öffnen am 18.11. wieder. Daheim, also auch an Bord, darf man maximal drei Personen empfangen, aber es gelten auch dort die 1,5-Meter-Abstand. Ab dem 1. Dezember gilt eine MNS-Maskenpflicht in öffentlichen Räumen wie Geschäften, Museen und Bibliotheken. Übrigens auch in Restaurants, die bleiben aber noch eine Weile geschlossen. Über weitere Erleichterungen wird am 8. Dezember entschieden, wenn die Zahlen das hergeben. Eintreten würden diese dann am 15. Dezember. Weiterhin gilt der dringende Rat für die Niederländer, Reisen ins Ausland auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren. Dieser Rat besteht vorerst bis Mitte Januar.
UPDATE 10 3.11.2020: Strengerer Lockdown für die nächsten zwei Wochen. Rutte: Draußen dürfen nur zwei Personen zusammen zu sein. Alle öffentlichen Gebäude schließen für zwei Wochen. Ausnahme: Geschäfte, Friseure, Sportstudios die alleine -Trainieren ermöglichen. In stark betroffenen Gebieten können darüber hinaus zudem je nach Bedarf Schulen geschlossen und Sperrstunden eingerichtet werden. Das gilt ab dem 4.11. 22 Uhr für zwei Wochen. Danach geht es, wenn die Zahlen sinken, zurück zum Teil-Lockdown wie bislang. Der gilt dann bis sicher Mitte Dezember. Bis Mitte Januar sollen Niederländer nicht ins Ausland reisen und möglichst alle unnötigen Reisen unterlassen. Das gilt zumindest implizit auch für uns Deutsche.
UPDATE 9 3.11.2020: Ab 12 Uhr heute Mittag (3.11.) gilt ganz Deutschland als „Oranje Gebied“. Damit wird dringend angeraten, sich als Reisender aus Deutschland nach Einreise in die Niederlande in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben. Eine Rechtsgrundlage auf deren Basis die Quarantäne mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden könnte, gibt es derzeit noch nicht. Unabhängig davon wird deutlich: Die Niederländer wollen derzeit nicht, dass wir Deutsche zu ihnen reisen. Wer kann, sollte das respektieren.
UPDATE 8 27.10.2020: Die Städte Düsseldorf, Essen, Aachen und Köln, sowie weitere Städte in Deutschland sind ab sofort als „Oranje“ eingestuft. Damit muss in den Niederlanden jeder für 10 Tage in Quarantäne, der aus diesen Gebieten einreist, das gilt auch für uns Deutsche. Gleiches gilt übrigens für Belgien. Dabei gilt auch die Durchreise als Aufenthalt, der eine Quarantänepflicht auslöst. Ausnahme: Wenn man mit dem eigenen Auto reist und nicht stoppt, nicht mal zum Tanken oder für einen WC-Besuch. Die Regeln zur Quarantäne stehen hier. Die o.g. Gebiete sind noch nicht eingepflegt, das sollte in Kürze jedoch geschehen. Mal eben zum Boot zum Einwintern wird damit für viele unmöglich. Ausnahmen für die Regelungen sind bislang nicht bekannt.
UPDATE 7 15.10.2020: Auch Zeeland ist jetzt Risikogebiet. Damit sind die gesamten Niederlande Risikogebiet. Was das für Reisen in die Niederlande bedeutet, steht in UPDATE Nr. 4.
UPDATE 6 7.10.2020: Auch Provinz Limburg jetzt Risikogebiet. Nur noch Zeeland ist (noch) kein Risikogebiet
UPDATE 5 7.10.2020: NRW ändert die Einreiseverordnung! Wer sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufhält, muss im Anschluss nicht in Quarantäne und es gibt auch keine Testpflicht. Neu ist, dass man sich auch nicht mehr beim zuständigen Gesundheitsamt melden muss. Hier der Link zur neuen Verordnung
UPDATE 4 5.10.2020: Ausnahmeregelungen einzelner Bundesländer Bei Reisen ins Ausland sehen einige Bundesländer Ausnahmeregelugen für die anschließende Quarantäne- und Testpflicht vor. Hier die Übersicht der nahe an den Niederlanden gelegenen Ländern:
NRW: Nach Reisen in Risikogebiete von weniger als 24 Stunden besteht keine Quarantäne- oder Testpflicht (Corona Einreiseverodnung vom 30.9.2020 §3 Abs. 4 Nr. 3) Allerdings kann eine Meldepflicht beim örtlichen Gesundheitsamt bestehen. Bitte dort informieren. Das Gesundheitsamt der Städte Region Aachen etwa bittet derzeit von dieser Meldepflicht Abstand zu nehmen, wegen zu großer Personalbindung durch diese Massnahme.
RLP: Eine Ausnahmeregelung von der Quarantäne- und Testpflicht besteht für einen Aufenthalt von bis zu 72 Stunden in einem Risikogebiet. (11. CoBelVo vom 11. September §20 Abs. 4 Nr. 4)
Niedersachsen: Eine Ausnahmeregelung von der Quarantäne- und Testpflicht besteht für Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben UND die symptomfrei sind. (Niedersächsische Corona Verordnung §27 Abs. 5)
Hessen: Eine Ausnahmeregelung von der Quarantäne- und Testpflicht besteht bei Aufenthalten bis zu 72 in Risikogebieten, jedoch nur, wenn der Aufenthalt beruflich, medizinisch oder ausbildungsbedingt war. Da wird etwa das Einwintern eines Schiffes nicht zu gehören. (Verordnung zur Bekämpfung des Coronaviruses §2 Abs. 2 Nr.5)
UPDATE 3 2.10.2020: Alle Provinzen außer Zeeland und Limburg sind laut Auswärtigem Amt nun Risikogebiete. Also auch Friesland. Transitreisen sind weiter möglich. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen bis ein negativer Test vorliegt in Quarantäne bleiben.
UPDATE 2 29.9. 2020: Gestern Abend hat sich Premier Rutte mit einer erneuten Pressekeonferenz an die Bevölkerung gewendet. Die für Wassersportler relevanten Änderungen und News. Ab heute Abend 18 Uhr gilt:
- Alle Restaurants, Kneipen, Cafés müssen um 22 Uhr geschlossen sein. um 21 Uhr wird die letzte Bestellung aufgenommen
- Das Ausüben von Sport ist nachwievor erlaubt, an Bord auch mit weniger als 1,5 Meter Abstand, allerdings ist Geselligkeit im Anschluss an den Sport untersagt. Gemeinsam Regattasegeln geht, danach beim Bier gelten wieder 1,5 Meter Abstand. Fahrtensegeln und Motorbootfahren gelten nicht als Sport, es müssen also 1,5 Meter Abstand an Bord eingehalten werden
- Außerhalb des eigenen Hauses dürfen in Gebäuden Gruppen nicht größer als vier Personen (ohne Kinder) sein. Wer also ins Restaurant oder ins Kino will, darf nur zu viert sein, oder muss einem Haushalt angehören. Ob diese Regelung auch an Bord gilt, ist bislang noch unklar, schließlich ist ein Boot nicht unbedingt ein Gebäude, hat aber eine ähnliche Funktion wie etwa ein ferienhaus, in dem die Regelung gilt. Zusammenkünfte an frischer Luft dürfen mit bis zu 40 Personen stattfinden, wenn 1,5 Meter Abstand gehalten werden
- Supermärkte haben spezielle Öffnungszeitfenster für gefährdete Personengruppen. Vor dem Einkauf ist es daher sinnvoll, sich darüber zu informieren
- Der Bataviahaven in Lelystad schließt zunächst seine WCs und Duschen. Je nach Entwicklung will man diese Maßnahem vor den Herbstferien beenden
UPDATE 1 24.9.2020: Auch die Provinz Utrecht zählt seit gestern zu den Risikogebieten. Die ist zwar wassersportlich nicht so wichtig, als „Aufenthalt“ gilt jedoch wohl auch die Durchreise. Mithin müssen Wassersportler an der OStküste des IJsselmeers den Weg zu ihrem Schiff gut planen!
Das Robert-Koch-Institut legte mit einer Mitteilung vom 16.9. 19 Uhr die Provinzen Noord- und Zuidholland als Coronarisikogebiete fest. Wer in den letzten 14 Tagen dort war, muss mit einer Quarantäneanordnung rechnen
Informationen zum Verhalten nach der Einreise aus einem Risikogebiet finden Sie hier. Die Zahlen des RIVM, dem niederländischen Pendant zum RKI geben den Deutschen Behörden Recht. In den Bereichen um Amsterdam, Rotterdam und Den Haag sind die Neuinfektionen teils deutlich über dem Schwellenwert von 50 pro Woche und 100.000 Einwohnern. Damit ist bereits die erste, strengere Voraussetzung zur Festlegung als Risikogebiet gegeben.
Zu Noord Holland gehören Enkhuizen, Andijk, Medemblik, Den Oever, Texel, Hoorn und Amsterdam. Zu Zuid Holland gehören der Haringvliet mit Hellevoetsluis und die Staande Mast Route zwischen Hollandsch Diep und Amsterdam oder Haarlem.
In den letzten Wochen wurden in den Niederlanden 180.000 bzw. 195.000 Menschen getetstet. Der Prozentsatz der Infizierten stieg von 2,8% nach 3,9%. Der R-Wert liegt bei 1,38. Die weitaus meisten Menschen haben sich zuhause infiziert, so das RIVM.
Stegfunk.de wird die Situation beobachten und melden, sobald sich etwas für Wassersportler Relevantes ändert.